Denkmalgeschützte Immobilien haben einen speziellen Status im Immobiliensektor. Richtig genutzt, heben ihre einzigartigen Vorteile sie über andere Anlageformen – sowohl in der Immobilienbranche wie auch in anderen Anlageformen – hinaus.
Steuervorteile durch staatliche Förderung
Der Staat fördert Kauf und Erhalt von Denkmalimmobilien in Form von Steuervorteilen bzw. Absetzbarkeit der Sanierungskosten. §§ 7i/7h des Einkommensteuergesetzes regelt für Kapitalanleger die Förderung der als Denkmal klassifizierten Immobilien sowie Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten. Was viele nicht wissen: Der Eigennutzer kann unter gleichen Bedingungen 90 % der Steuereffekte eines Kapitalanlegers verteilt über 10 Jahre nutzen.
Dabei spielen die Zeit des Erwerbs, respektive der Nutzung, eine entscheidende Rolle. Umfassende Beratung ist deshalb entscheidend, damit Sie optimal von Ihrer Denkmalimmobilie als Anlage profitieren.
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Ihre Mehrwerte auf einen Blick
- gesetzlich garantierte Steuervorteile beim Kauf (Denkmal- u. Sanierungsgebiets AfA)
- hohes Renditepotenzial
- ab dem elften Jahr steuerfreie Veräußerungsgewinne
- attraktive Abschreibungsoptionen (über 12 Jahre bei Anlageimmobilie, 10 bei Eigennutzung von Denkmal- und Sanierungsgebiets AfA)
Die FG – Ihr perfekter Partner für Denkmalimmobilien
Der Bereich Denkmalimmobilien steckt voller Chancen, setzt bei aller Vielseitigkeit aber auch großes Expertenwissen und fachkundige Beratung voraus. Diese finden Sie bei uns. Bei den Immobilienexperten von der FG.
Seit Jahrzehnten am Markt, finden wir nicht nur bundesweit hervorragende Immobilien in bester Lage und haben noch vor dem Massenmarkt ein Gespür für die Trendviertel von morgen. Wir finden in unserem Portfolio auch genau die Bauten, die optimal zu Ihren Anforderungen, Vorgaben und Wünschen passen.